Von sattelfest bis gut gepackt
ADFC Rheinland-Pfalz mit praktischen Tipps für Radtouren
und Fahrradurlaub
Mainz- Sommer, Ferienzeit und Tausende
Radfahrer unterwegs: Das Fahrrad boomt – auch als Urlaubsbegleiter.
Damit die Tour auf den Fernrad- und Themenwegen in Rheinland-Pfalz
noch mehr Spaß macht, gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club –
ADFC Rheinland-Pfalz – praktische Tipps. „Unsere Liste soll bei der
Vorbereitung individueller, mehrtägiger Radtouren oder Radurlaube
helfen“, so Christian von Staden, Vorsitzender des ADFC
Rheinland-Pfalz. „Die Liste gibt eine ungefähre Orientierung. Da
jede Radtour unter anderen Bedingungen stattfindet, werden sich
auch Ausstattung und Gepäck immer wieder ändern.“ Ein Grundprinzip
bleibt jedoch immer gleich: Je weniger Gepäck, desto größer der
Radelspaß!
- Dass das Fahrrad technisch ok ist, ist Pflicht: entweder vorher
selbst Reifen, Kette, Sattel & Co. prüfen oder einen Checkup
vom Fachmann machen lassen.
- Vor dem Einpacken immer fragen, ob das jeweilige Teil auch
ernsthaft fehlt, wenn man es zu Hause lässt.
- Mit System packen, zum Beispiel Sachen zum Übernachten in eine
Tasche, Vorräte, Kamera etc. in die andere.
- Zwei wasserdichte Packtaschen hinten benutzen, die sich leicht
an- und abhängen lassen.
- Das Gewicht auf beide Packtaschen links und rechts gleichmäßig
verteilen.
- Für schnellere Orientierung: eine Lenkertasche mit Kartenfach
anbringen und eventuell Navigationsgerät oder App nutzen.
- Getränkehalter am Rad montieren und immer etwas zu trinken
mitnehmen.
- Jeder sitzt anders: optimale Sitzposition und individuell
idealen Sattel für längere Strecken wählen.
- Erste-Hilfe-Pack inkl. Desinfektionsspray nicht vergessen.
- Rad-Regenkleidung vermeidet das Fahren in nassen
Klamotten.
- Das wichtigste Fahrradwerkzeug und einen Ersatzschlauch dabei
haben, damit ein Plattfuß nicht zur "Katastrophe" wird.
- Tourenplanung: Die kostenlose Rheinland-Pfalz App (www.gastlandschaften.de)
bietet Radfahrern Hilfe bei der Tourenplanung und -auswahl, sowie
bei der Suche nach Unterkünften, Einkehrmöglichkeiten oder
Übernachtungsbetrieben, die man auch über das spezielle
ADFC-Angebot Bett + Bike (inklusive App) finden kann www.bettundbike.de.
- Viele Radwege in Rheinland-Pfalz sind gut mit Bahn und Bus zu
erreichen. Unter www.radwanderland.de finden sich
detaillierte Informationen.
Eine ausführliche Checkliste des ADFC Bundesverbandes richtet
sich an die Radtouristen, die am meisten Ausrüstung mitnehmen
müssen: die Campingfans. Alle anderen können und sollen
streichen.
Zu finden ist sie unter www.adfc.de/ausruestung/checkliste-fuer-den-fahrradurlaub
Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter
www.adfc-rlp.de.
Text: MARA Redaktion; Fotos: ADFC/Marcus
Gloger
25.07.2017
Achtung: An diesem Sonntag beginnt wieder die „Mitteleuropäische Sommerzeit“
Bis
zum Herbst haben sie dann eine Stunde auf ihrem „Zeitkonto“
legen
Für Langschläfer wird es an diesem Wochenende wieder 'eng': Dann
werden nämlich wieder - in der Nacht zum Sonntag, dem 26.
März um 02.00 Uhr - die Uhren auf Sommerzeit um-, d.h. im
Klartext, um eine Stunde nach vorne gestellt.
Als „Eselsbrücke“ für die problemlose Umstellung Ihrer
Zeitmesser hatten wir Ihnen, lieber Leserin, lieber Leser, bereits
bei früheren Umstellungsterminen die so genannte
„Straßencafé-Faustregel“ vorgestellt, anhand derer
Sie sich am leichtesten die Regeln für die Zeitumstellung einprägen
können:
An diesem Wochenende nämlich werden die Uhren wieder
vorgestellt – ähnlich wie die Tische,
Sessel und Schirme auf die Freisitze und
vor die Caféhäuser.in unseren Straßen
gestellt werden.
Übrigens: Auch wenn sich Wissenschaftler längst einig sind
darüber, dass die Maßnahme, mit der Politiker einst in Zeiten des
Sonntagsfahrverbots glaubten, Energie einsparen zu können, dieser
Effekt aber nie eingetreten ist und statt dessen die Zeitumstellung
in jedem Frühling bei Mensch und Tier zum Teil zu tagelangen
Leistungseinschränkungen führt, so sollten wir uns dennoch keine
Hoffnung machen, dass eine von Politik und Bürokratie getroffene
Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird, wenn sie sich
nachweislich als sinnlos entpuppt.
Deshalb: Nehmen Sie's hin - stehen Sie einfach auch an diesem
Sonntag wieder eine Stunde früher auf und lassen Sie sich's nicht
zu sehr verdrießen..cr.
24.03.2017
Umwelttipp im Alltag - Vögeln ganzjährig einen Lebensraum schaffen
Umwelttipp im März – Vogelfreundlicher Garten: Vögeln
ganzjährig einen Lebensraum schaffen
118 Brutvögel sind in Deutschland laut der aktuellen Roten Liste
gefährdet – 29 Arten davon sogar vom Aussterben bedroht. Somit sind
rund 45 Prozent aller heimischen Brutvogelarten betroffen, darunter
auch der Kiebitz oder der Wiesenpieper. „Vögel sind ein
wesentlicher Teil unserer heimischen Natur und Tierwelt. Doch ihr
Lebensraum ist vielerorts gefährdet. Nicht immer finden sie in
unserer zerschnittenen und dicht besiedelten Landschaft ausreichend
Nahrung oder geeignete Brutplätze. Auch die Intensivierung der
Landwirtschaft und der Einsatz von Pestiziden können ein Grund
dafür sein“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der
Veröffentlichung des Umwelttipps im März „Der vogelfreundliche
Garten“.
Bei den heimischen Gärten führt der gegenwärtige Trend zum
„Stein-Garten“. Der Nachteil: Dieser bietet Vögeln oftmals zu
wenige Nahrungsquellen und geringere Brut- sowie
Unterschlupfmöglichkeiten. Um den Vögeln ganzjährig einen
Lebensraum zu schaffen, kann der eigene Garten abwechslungsreich
gestaltet werden: Heimische Obstbäume, zum Beispiel Hecken aus
Brombeere, oder Stauden- und Wildkräuterbeete bieten Vögeln Schutz
und eine wichtige Nahrungsgrundlage. Alte Bäume oder Nistkästen
können außerdem als Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter dienen. Der
Vorteil eines vogelfreundlichen Gartens: Die Pflege muss nicht
aufwendiger oder kostspieliger sein als bei herkömmlichen Gärten.
Im Gegenteil: Nicht jedes „Unkraut“ und Herbstlaub muss vollständig
entfernt werden, sondern kann Vögeln im Laufe des Jahres noch
Schutz bieten.
Wie ein Garten mit einfachen Mitteln vogelfreundlich gestaltet
werden kann, zeigt der aktuelle Umwelttipp des Monats März aus der
Reihe „Umweltschutz im Alltag“. Der Flyer enthält unter anderem
Informationen über vogelfreundliche Gartenpflanzen oder Tipps zum
richtigen Aufstellen von Nistkästen. Der Flyer ist im Internet
abrufbar unter www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND
FORSTEN
07.03.2017
21 neue Straßenwärter in Rheinland-Pfalz
Die neuen Straßenwärtern mit den Ausbildern und Lehrern
Koblenz- 21 Auszubildende des
Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz haben jetzt ihre
Abschlussprüfung zum Straßenwärter vor dem Prüfungsausschuss in
Mayen bestanden. Alle werden vom LBM übernommen und künftig im
Straßenbetriebsdienst tätig sein.
„Die Anforderungen an einen Straßenwärter sind vielfältig. Sie
haben in den vergangenen drei Jahren das handwerkliche Rüstzeug
erhalten, um sich diesen zu stellen – machen Sie nun das Beste
daraus. Seien Sie sich dabei immer bewusst, dass Sie eine sehr
verantwortungsvolle und auch gefährliche Tätigkeit ausüben und
passen Sie auf sich und Ihre Kollegen auf“, gab Alfred Dreher,
kaufmännischer Geschäftsführer des LBM, den jungen Straßenwärtern
mit auf den Weg.
Zudem wies er darauf hin, dass der LBM für sie gute Perspektiven
bietet: „Vom Straßenwärtermeister bis zum Bautechniker bestehen
Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren.“
Zusammen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und
gleichzeitigem Leiter der überbetrieblichen Ausbildung Mayen,
Ferdinand Schmitz, überreichte Dreher den jungen Straßenwärtern die
Prüfungszeugnisse und wünschte ihnen einen guten Start ins
Berufsleben.
Ihre praktische Ausbildung erfolgte in einer der landesweit 70
Straßen- und Autobahnmeistereien des LBM. In Mayen besuchten die
Auszubildenden aus ganz Rheinland-Pfalz die Berufsbildende Schule.
Ebenfalls fand in Mayen die überbetriebliche Ausbildung statt.
Hierbei werden in Form von Blockunterricht zentrale
Ausbildungsinhalte vermittelt. So gibt es unter anderem eine 195
Quadratmeter große Sandfläche, auf der die Auszubildenden unter
realen Bedingungen die Tätigkeiten eines Straßenwärters üben –
beispielsweise, wie man Pflaster verlegt, Verkehrsschilder
befestigt und Entwässerungssysteme anlegt.
In 14 verschiedenen Fachbereichen wurden die Auszubildenden in
den vergangenen drei Jahren auf ihre Arbeit im
Straßenbetriebsdienst vorbereitet: Von den rechtlichen Grundlagen
für das Sichern von Arbeits- und Unfallstellen, über die Grün- und
Gehölzpflege, den Umgang mit den unterschiedlichsten Geräten, den
Winterdienst bis hin zur Bauwerkskontrolle und –sanierung haben die
Auszubildenden eine breite Basis für ihre spätere berufliche Praxis
erhalten. Zusätzlich gehört die Ausbildung und Prüfung der
Führerscheinklasse C/CE (Lkw/Lkw mit Anhänger) zum Berufsbild des
Straßenwärters.
Im Detail: Betriebsdienst
Der Betriebsdienst der Straßen- und Autobahnmeistereien sorgt
für Mobilität und Sicherheit auf den rheinland-pfälzischen Straßen
– ganzjährig, an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr. Rund
1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind tagtäglich im Einsatz,
damit wir alle sicher und zügig unser Ziel erreichen.
Ihre umfangreichste Tätigkeit ist die Grünpflege. Rund ein
Drittel aller Arbeiten im Betriebsdienst werden über das Jahr
verteilt für das Mähen von Randstreifen, das Freischneiden des
sogenannten Lichtraumprofils und die Baum- und Gehölzpflege
aufgewendet. Pro Jahr werden etwa 170 Millionen Quadratmeter
Rasenfläche gemäht – das entspricht der Fläche von etwa 24.000
Fußballfeldern.
Auch kümmert sich der Betriebsdienst um saubere und gepflegte
Rast- und Parkplätze, sammelt den Müll an Straßenrändern ein und
entsorgt illegal abgelagerten Unrat. Zudem werden Bauwerke
kontrollierte, Schlaglöcher – etwa 300.000 im Jahr – beseitigt und
Gefahrenstellen nach Unfällen oder Pannen abgesichert.
Die Kolonnen „in Orange“ sanieren Schäden an insgesamt rund
5,3 Millionen Quadratmetern Bauwerksfläche und halten etwa
15.000 Kilometer Rinnen und befestigte Mulden instand.
Das Säubern von Entwässerungsanlagen, Abwasserschächten und
Sickergruben sowie das Warten der Beschilderung und der vielen
weiteren technischen Einrichtungen, die zum sicheren Betrieb einer
Straße unabdingbar sind, gehören ebenfalls zu den wichtigsten
Aufgaben des Betriebsdienstes.
Im Winter sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach
besten Kräften dafür, dass die Straßen befahrbar bleiben. Modernste
Streutechnik garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von
Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für
die Verkehrsteilnehmer.
Die hoch qualifizierte und effiziente Arbeit der Straßen- und
Autobahnmeistereien ist ein entscheidender Baustein für die
Verkehrssicherheit auf den Straßen im Land. Sie erhält nicht nur
die Substanz der Straßen, sondern bietet den Verkehrsteilnehmern in
Rheinland-Pfalz ein funktionsfähiges und sicher benutzbares
Straßennetz.
Text und Foto: Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz
16.07.2016
ADFC Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum Dreifachschutz
Das macht den Fahrradklau schwer: abschrecken, codieren und versichern rät der ADFC Rheinland-Pfalz.
Gegen den Fahrradklau: abschrecken, codieren,
versichern
Mainz- Mehr als 340.000 Fahrraddiebstähle
werden bundesweit Jahr für Jahr erfasst. Da Radfahren boomt und die
Räder immer teurer werden, „verschwinden“ auch immer mehr davon.
Die Aufklärungsquote lag in den vergangenen Jahren laut
Polizeistatistik relativ konstant bei rund zehn Prozent. „Im
Gegensatz zum Auto kann man ein Rad einfach wegtragen“, so
Christian von Staden, Vorsitzender des ADFC – Allgemeiner Deutscher
Fahrrad Club Rheinland-Pfalz. „Daher sollte man sein Rad nicht nur
ab- sondern immer anschließen. Und zwar so, dass neben dem Rahmen
möglichst auch ein Laufrad mit angeschlossen ist, etwa an einer
Rad-Abstellanlage, einem Laternenpfahl oder etwas ähnlich fest
Verankertem.“
Beim Fahrradschloss darf man keinesfalls sparen, betont der ADFC
RLP weiter. Als Faustregel sollte ein guter Diebstahlschutz fünf
bis zehn Prozent des Neupreises des Fahrrads wert sein sollte.
Schlösser sind in Sicherheitsklassen eingeteilt: umso höher, umso
schwerer ist das Schloss zu knacken. Umso schwerer ist allerdings
auch das Schloss selbst. „Alles, was einen potenziellen Dieb Zeit
kostet, erschwert den Diebstahl. Einfache Schlösser sind in
Sekunden geknackt, ein Schnellspanner noch schneller gelöst“,
erläutert der ADFC-Experte. „Steht das Rad unbeaufsichtigt längere
Zeit z. B. am Bahnhof, so sind Schnellspanner an der Sattelstütze
und den Laufrädern geradezu eine Einladung, teure Teile mitgehen zu
lassen.“
Wer sein Fahrrad vom ADFC codieren lässt, macht Langfingern das
Leben zusätzlich schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit
dem Diebesgut nicht weit: „Die Codierung zeigt sofort, wer der
Eigentümer des geklauten Rades ist“, so von Staden. „Sie erschwert
den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder Internet. Der
Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der
Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt.“
Über die verschiedenen Arten der Codierung informiert der ADFC, der
Code besteht aus Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel,
Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen und lässt sich
anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und
Polizeidienststellen leicht ermitteln.
Um den Schaden im Fall der Fälle zu minimieren, lässt sich
Fahrraddiebstahl auch versichern: Über die Hausratversicherung ist
nur der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern gedeckt, etwa aus
verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen. Geklaut wird
jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer
Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Für besonders
hochwertige Räder kann eine spezielle Fahrradversicherung
abgeschlossen werden.
Und ist das Fahrrad trotz allem geklaut? Den Diebstahl unbedingt
bei der Polizei und dem Versicherer (Hausratspolice oder
Fahrradversicherung) melden. Denn: Die Anzeige bei der Polizei ist
Voraussetzung für die Versicherungsleistung. So ist man gut
gerüstet für den Fall der Fälle:
- Rechnung über den Fahrradkauf aufbewahren
- Rahmennummer notieren
- Eindeutige Kennzeichen festhalten: Marke, Farbe, Zubehör
usw.
- Fahrradpass aufheben (Formular unter www.polizei-beratung.de,
die Polizei bietet dafür auch eine App an)
- Fahrrad fotografieren
Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V.
unter www.adfc-rlp.de
ADFC Rheinland-Pfalz e.V., mit Geschäftsstelle in Mainz, ist ein
Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Er gliedert
sich in 13 Kreisverbände von Bad Dürkheim bis Worms und zählt
derzeit knapp 4.000 Mitglieder. Als Interessenvertretung der
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer setzt er sich für die
konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Sowohl in der Freizeit
und im Urlaub als auch im Alltagsverkehr betrachtet er das Fahrrad
als das Verkehrsmittel mit den größten Vorteilen.
Text und Foto: ADFC
01.07.2016
Behördenrufnummer 115
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Stadtverwaltung Speyer, Presse
05.06.2016
Borreliose-Impfung jetzt auch für Pferde!
Heidelberg- Eine Neuheit, die Pferdehalter
erfreuen wird: die Borreliose-Impfung gibt es jetzt auch für
Pferde. Bislang konnten ausschließlich Hunde durch eine Impfung vor
der von Zecken übertragenen Krankheit geschützt werden. Dabei
profitiert der neue Pferdeimpfstoff von der Entwicklung, die der
Hundeimpfstoff erst hinter sich bringen musste: er schützt gleich
umfassend vor den drei hierzulande verbreiteten
Bakterienstämmen.
Die bakterielle Borreliose oder Lyme-Borreliose ist in Deutschland
die häufigste Krankheit, die von Zecken übertragen wird. Betroffen
sind vor allem Menschen und Hunde, aber auch Pferde.
Beim Menschen kommt es alljährlich zu mehreren Zehntausend
Erkrankungsfällen. Wie viele Pferde Symptome der Krankheit
entwickeln, ist noch nicht bekannt. Statistiken fehlen bislang.
Blutuntersuchungen haben allerdings ergeben, dass europaweit fast
jedes dritte Pferd Kontakt mit dem Erreger hatte. Ein Teil der
infizierten Tiere zeigt Tage bis Wochen nach dem Zeckenstich
unspezifische Krankheitsanzeichen. Das Pferd wirkt matt und
appetitlos, hat eventuell kurzzeitiges Fieber.
Ist ein schwerer Krankheitsverlauf möglich?
Beim Großteil der betroffenen Menschen zeigt sich zu etwa der
gleichen Zeit eine sich ringförmig ausbreitende Hautrötung - die so
genannte Wanderröte, die eine sofortige Behandlung mit Antibiotika
bedingt. Beim Pferd tritt die Wanderröte nicht auf oder wird durch
das Fell verdeckt. Unbehandelt können sich die spiralförmigen
Bakterien aber weiter durch das Gewebe bohren und Monate bis Jahre
später schmerzhafte Gelenkentzündungen hervorrufen. Für den Reiter
zeigt sich das in einem steifen Gang und chronischem
Gewichtsverlust seines Pferdes. Im schlimmsten Fall befallen die
Bakterien auch Organe wie die Leber oder das Nervensystem. Das
betrifft allerdings nur einen kleinen Teil der infizierten Tiere.
Dass die Diagnosestellung dazu dann auch noch gar nicht einfach
ist, macht die Borreliose so tückisch. Behandelt wird in jedem Fall
mit Antibiotika über mehrere Wochen.
Wann ist die Borreliose-Impfung sinnvoll?
Die Behandlung ist jedoch nicht immer erfolgreich. Einzelne
Borrelien können überstehen und Wochen bis Monate später einen
erneuten Krankheitsschub verursachen. Deshalb ist die vorsorgliche
Impfung die bessere Option. Dies gilt zumal es für Pferde keine
wirksamen Präparate zum Zeckenschutz gibt. Die Borreliose-Impfung
empfiehlt sich vor allem für Pferde, die oft in zeckenreichem
Gebiet unterwegs sind oder auf Weideflächen mit starkem
Zeckenbefall leben.
Der einzigartige Wirkmechanismus macht die Impfung besonders.
Die Schutzwirkung entfaltet sich hierbei effektiv schon in der
Zecke. Denn infolge der Impfung bilden sich im Körper des Pferdes
spezifische Abwehrstoffe. Kommt es zum Zeckenstich, nimmt die Zecke
die Abwehrstoffe mit dem Blut auf. Damit werden die krank machenden
Borrelien bereits in der Zecke blockiert.
Geimpft werden können bereits Fohlen ab 12 Wochen. Für einen
verlässlichen Impfschutz braucht es anfangs zwei Impfungen im
Abstand von zwei bis drei Wochen. Danach muss einmal jährlich
aufgefrischt werden - am besten vor der nächsten Zeckensaison.
Weitere nützliche Informationen finden Sie im Internet unter
www.zecken-im-fell.de.
convergo GmbH, Presse
26.09.2015
Engagement per Testament: Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum"
Das Prinzip Apfelbaum" zieht zum 2. Geburtstag erste
positive Bilanz
Berlin- Immer mehr Menschen wollen Spuren
hinterlassen, indem sie gemeinnützige Organisationen im Testament
bedenken. Viele wünschen sich dabei aber mehr Information. Um
diesen Sinnsuchenden Orientierung zu geben, hat sich vor zwei
Jahren, zum Internationalen Tag des Testaments am 13. September
2013, die Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum"
mit einem breiten Informations- und Serviceangebot gegründet. Nach
zwei Jahren Bestehen ist die Initiative von ursprünglich fünf auf
inzwischen fast 20 Mitglieder angewachsen und zieht eine erste
positive Bilanz. Hunderte von persönlichen Gesprächen mit
potenziellen Erblassern und anderen Interessierten zeigen: Der
Bedarf an Informationen rund ums gemeinnützige Vererben ist groß.
Viele wollen dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen
wichtig ist.
Noch nie zuvor wurde in unserem Land so viel Vermögen vererbt.
3,1 Billionen Euro werden in Deutschland bis 2024 weitergegeben,
rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge in einer aktuellen
Studie. Gleichzeitig wächst die Zahl der Kinderlosen und
Alleinstehenden. Wer soll den Wohlstand erben? Diese Frage
beschäftigt viele Menschen. Immer mehr möchten mit ihrem Erbe nicht
nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Sie wollen etwas an
die Gesellschaft zurückgeben, dafür sorgen, dass etwas von dem
bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war.
Die repräsentative GfK-Studie "Gemeinnütziges Vererben in
Deutschland" (pdf) zeigt: Bereits jeder zehnte Deutsche über 60
Jahren würde mit seinem Erbe auch einen guten Zweck unterstützen,
bei den Kinderlosen ist es sogar jeder dritte.
Um diesen Sinnsuchenden Rat, Information und Orientierung zu
geben, haben zum Internationalen Tag des Testaments am 13.
September 2013 fünf gemeinnützige Organisationen die Initiative
"Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum" gegründet. Inzwischen
sind es fast 20 namhafte Organisationen und Stiftungen, die das
gemeinsame Ziel verfolgen, das Erbe für den guten Zweck stärker ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, potenzielle Erblasser zu
informieren und bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments
zu unterstützen. Die Initiative folgt dabei Vorbildern aus anderen
Ländern. "In den zwei Jahren unseres Bestehens haben wir
festgestellt, dass es einen großen Bedarf und ein wachsendes
Interesse gibt beim Thema ‚Gemeinnützig vererben'", sagt Susanne
Anger, Sprecherin der Initiative. "Wir haben hunderte von
Gesprächen geführt mit Menschen, die etwas Bleibendes schaffen
wollen, aber nicht wissen wie. Tausende informieren sich bereits
auf unserer Website. In dem Wunsch, etwas von dem weiterzugeben,
was einem zeitlebens wichtig war, liegt ein großes Potenzial für
unsere Gesellschaft. Das muss zum Wohle aller gehoben werden."
Die Initiative hat ein Servicetelefon und eine Website
eingerichtet, bietet Infobroschüren an und informiert auf Messen.
Seit Anfang diesen Jahres tourt zudem die Ausstellung "Das Prinzip
Apfelbaum. Elf Persönlichkeiten zur Frage ‚Was bleibt?'" durch
Deutschland: Die Fotografin Bettina Flitner hat im Auftrag der
Initiative Prominente wie Günter Grass, Egon Bahr, Friede Springer
oder Anne-Sophie Mutter zur Frage "Was bleibt von mir, wenn ich
nicht mehr bin?" befragt. Aus den intensiven Gesprächen sind
Porträts, Texte und Kurzfilme entstanden, die ab dem 2. Oktober bis
zum 1. November im NRW-Forum Düsseldorf zu sehen sind. Das
gleichnamige Buch zur Ausstellung ist im Handel erhältlich.
---
In der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum"
haben sich 2013 namhafte gemeinnützige Organisationen
zusammengeschlossen. Gemeinsames Anliegen ist es, das Erbe für den
guten Zweck stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken,
Tabus und Hemmschwellen abzubauen und potentiellen Erblassern Rat
und Orientierung zur aktiven Testamentsgestaltung zugunsten einer
gemeinnützigen Organisation zu bieten. Um unabhängige
Rechtsberatung vermitteln zu können, kooperiert die Initiative mit
dem Fachverband Deutsche Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge e.V.
Mitglieder der Initiative: action medeor, Ärzte ohne Grenzen,
DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe, Deutsche Alzheimer
Gesellschaft, Deutsche Herzstiftung, Deutsche Stiftung
Denkmalschutz, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Heinz Sielmann
Stiftung, Johanniter-Unfall-Hilfe, Stiftung Menschen für Menschen,
NABU Naturschutzbund Deutschland, nph deutschland, Right Livelihood
Award Foundation, SOS Kinderdörfer weltweit, Vier Pfoten, Weisser
Ring, Welthungerhilfe, World Vision Deutschland. Text:
Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum",
Presse
11.09.2015
Neues Verbraucherrecht
Neue Regeln für Online-Handel
Ludwigshafen- Zum 13. Juni 2014 tritt ein neues
Verbraucherrecht in Kraft, durch das sich zahlreiche Änderungen für
Unternehmen ergeben. Es umfasst Verträge, bei denen der Kunde wegen
der Art des Zustandekommens des Vertrages nach Ansicht des
Gesetzgebers besonders schutzbedürftig ist, etwa bei Haustür- und
Online-Geschäften. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer
(IHK) für die Pfalz hin.
Unternehmen müssen bis zum 13. Juni daher alle Texte und Abläufe an
das neue Recht anpassen. Besonders der Online-Handel muss
umfangreichen Informationspflichten nachkommen und speziell das
Widerrufsrecht anpassen.
Die gesetzlichen Änderungen betreffen hauptsächlich das
Fernabsatzrecht und das Recht der Haustürgeschäfte.
Haustürgeschäfte werden künftig als „außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossene Verträge“ bezeichnet. „Solch ein Vertrag liegt vor,
wenn er z. B. in einer Privatwohnung, am Arbeitsplatz oder in einem
Restaurant geschlossen wird“, so Heiko Lenz, Referent im Bereich
Recht der IHK Pfalz. Verbrauchern wird bei Fernabsatzverträgen, z.
B. im Versand- und Onlinehandel, und außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt.
Der Gesetzgeber stellt den Unternehmen dazu ein Widerrufsformular
und eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung. Sie sind bei der
IHK Pfalz erhältlich.
Neu eingeführt wurden auch für den klassischen Einzelhandel
vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherverträgen,
darunter fällt z. B. die Angabe des Liefertermins. Die
vorvertraglichen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
wurden massiv ausgeweitet: So ist der Unternehmer verpflichtet, auf
Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche
Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Weitere Informationen zum neuen Verbraucherrecht enthalten die
Merkblätter
„Neues
Verbraucherrecht“ und
„Neue Regeln für Online-Händler“ der IHK Pfalz auf
www.pfalz.ihk24.de,
Dokument-Nr. 135778 und Dokument-Nr. 135839.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat zudem den
Praxisratgeber „Online-Handel“ als Hilfe zur Umsetzung der neuen
Regeln herausgegeben. Der Ratgeber kann auf
MailScanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch
"www.pfalz.ihk24.de" festgestellt. www.pfalz.ihk24.de,
Dokument-Nr. 135964, bestellt werden.
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse03.06.2014
Ein wichtiger Schritt für mehr Mieterschutz – Miete muss bezahlbar bleiben
Mainz, Trier, Speyer und Landau die erfüllen die
Voraussetzungen für eine Kappungsgrenzen-Verordnung
Mainz- „Steigende Mieten werden
zunehmend zu einer Belastung für viele Menschen – auch in unserem
Land. Erschwingliche Mieten werden zu einer Frage der sozialen
Gerechtigkeit. Aus diesem Grund möchten wir in den Städten, in
denen die Mietraumsituation sehr angespannt ist, erreichen, dass
bei bestehenden Mietverträgen Mietanpassungen an die ortsübliche
Vergleichsmiete begrenzt werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu
Dreyer bei der Vorstellung eines Gutachtens zur Wohnraumsituation
in Rheinland-Pfalz.
Durch das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene
Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, bei
bestehenden Mietverträgen Mietanpassungen an die ortsübliche
Vergleichsmiete zu begrenzen. Danach darf in Gebieten mit
angespannten Wohnungsmärkten die Miete nur um maximal 15 statt
bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch
Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen diese abgesenkte
Kappungsgrenze maximal fünf Jahre gelten soll. Bayern, Berlin und
Hamburg haben bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In
Nordrhein-Westfalen soll demnächst eine Kappungsgrenzen-Verordnung
beschlossen werden; Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein,
Thüringen und Bremen planen eine solche.
Das Bauforum Rheinland-Pfalz hat unter Beteiligung
des Ministeriums der Finanzen und der Investitions- und
Strukturbank (ISB) das Institut „empirica“ mit der Erstellung eines
Gutachtens zur quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in
Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 beauftragt. Der Teil des
Gutachtens, der sich mit der Möglichkeit der Mietbegrenzung
(Kappungsgrenze) befasst, liegt nun vor.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vier
Städte Mainz, Trier, Speyer und Landau die Voraussetzungen
für eine Kappungsgrenzen-Verordnung erfüllen. Dort ist die
ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen besonders gefährdet, denn die
Mietbelastung ist hoch und die Leerstandsquote ist gering.
Die Oberbürgermeister der betroffenen Städte haben
in Gesprächen mit dem Minister der Finanzen dem Erlass einer
Kappungsgrenzen-Verordnung grundsätzlich zugestimmt.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Das Land strebt
den Erlass der Kappungsgrenzen-Verordnung bis Ende des Jahres 2014
an. Diese mietpreisdämpfende Maßnahme ist ein wichtiger Schritt für
mehr Mieterschutz. Damit werden in Städten mit großer
Wohnungsnachfrage die Mieten langsamer steigen und mehr Menschen
mit geringem oder mittlerem Einkommen können ihre vertraute Wohnung
behalten.“
Bauminister Carsten Kühl ergänzt: „Mit unserem
Wohnraumförderungsgesetz und den umfangreichen aktuellen
Förderprogrammen haben wir für den Wohnungsbau wichtige Impulse
gesetzt, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum anzugehen. Mit der
Kappungsgrenzen-Verordnung springen wir denen zur Seite, die sich
in schwieriger Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht gegen zu üppige
Mieterhöhungen wehren können.“
Auch für den Mainzer Oberbürgermeister Michael
Ebling ist das Thema bezahlbares Wohnen ein zentrales Anliegen:
„Die Stadt Mainz begrüßt den von der Landesregierung vorgesehenen
Schritt, eine Kappungsgrenzen-Verordnung im Rahmen des geltenden
Mietrechts auf den Weg zu bringen, um Mietpreiserhöhungen in
bestehenden Mietverhältnissen zu begrenzen.“ Dies sei ein Schritt,
die angespannte Situation auf dem Mietwohnungsmarkt zu
verbessern.
Den Auszug aus dem empirica-Gutachten zur
quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in Rheinland‐Pfalz
bis zum Jahr 2030 finden Sie anbei.
Hintergrund:
Kriterien, nach denen die Wohnraumsituation in den
Regionen nach dieser Untersuchung definiert werden, sind: das
Angebot an zur Verfügung stehendem Wohnraum und die
Mietbelastungsquote.
empirica leitet aus verschiedenen Rechtsprechungen
ab, dass bei einer geringen Leerstandsquote von maximal vier
Prozent von einem Wohnungsdefizit ausgegangen werden kann. Da diese
Quote alleine nichts über das Kriterium „angemessene Bedingungen“
aussagt, wurden zusätzlich die Mietbelastungsquoten für einen
durchschnittlichen Arbeitnehmer und für einen durchschnittlichen
Einwohner (damit sind beispielweise auch Studenten und
Transferleistungsempfänger einbezogen) ermittelt. Überall dort, wo
eine der beiden Mietbelastungsquoten mehr als 20 Prozent über dem
Landesdurchschnitt liegt, verneint die Untersuchung „angemessene
Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt“. Der Landesdurchschnitt der
Mieten in Rheinland-Pfalz lag im vergangen Jahr bei 5,91 Euro je
Quadratmeter.
Begriffserklärungen Kappungsgrenze und
Mietpreisbremse
Die sogenannte Kappungsgrenze ermöglicht
(seit der Mietrechtsänderung vom 01. Mai 2013) Bundesländern, in
Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen bei
bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren auf 15
statt 20 Prozent zu begrenzen. Sie regelt somit, in welcher
Geschwindigkeit eine Miete auf das Niveau der ortsüblichen
Vergleichsmiete angehoben werden darf. Sie gilt nicht für
Wiedervermietungen und Erstvermietungen.
Die Mietpreisbremse, deren Einführung die
Bundesregierung derzeit vorbereitet, soll dagegen verhindern, dass
– ebenfalls nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten - bei
Wiedervermietungen die Mieten unverhältnismäßig in die Höhe
getrieben werden, weil es die Marktlage hergibt.
Die Festlegung der Gebiete für die
Kappungsgrenzen-Verordnung hat somit grundsätzliche Bedeutung.
stk-rlp; Foto: magazin-wohnen
13.05.2014
Aus aktuellem Anlass: Neuer Flyer zum Adressbuchschwindel
Ludwigshafen- Nach Beobachtungen der
Industrie-und Handelskammer (IHK) für die Pfalz nimmt der
Adressbuchschwindel seit Beginn des Frühjahrs wieder zu. Die IHK
Pfalz hat daher in Kooperation mit dem Deutschen Schutzverband
gegen Wirtschaftskriminalität e.V. den Flyer „Achtung Falle“ mit
Informationen rund um den Adressbuchschwindel aufgelegt. Der Flyer
enthält Hinweise, um Adressbuchschwindel zu erkennen und sich davor
zu schützen. Außerdem enthält er rechtliche Tipps, falls man
versehentlich eine derartige Offerte unterzeichnet hat.
Dubiose Anbieter versenden massenhaft amtlich gestaltete Formulare
mit der Bitte um Prüfung von Unternehmensdaten. Meist geht es um
Daten, die in einem öffentlichen Register oder Branchenbuch
veröffentlicht werden sollen. Unternehmen erhalten derartige
„Eintragungsofferten“ oftmals zeitnah mit
Handelsregistereintragungen. Tausende von Unternehmen unterzeichnen
versehentlich derartige Formulare und schließen ungewollt teure und
meist nutzlose Verträge ab.
Heiko Lenz, zuständiger Jurist bei der IHK Pfalz, empfiehlt
Unternehmen, bei gleichzeitig versendeten Rechnungen zu prüfen, ob
überhaupt ein Auftrag erteilt wurde. Im Kleingedruckten der
Formulare ergibt sich oftmals ein Hinweis auf die Kosten und den
Angebotscharakter.
Unternehmen, die einen Adressbuchschwindel vermuten oder bereits
Opfer geworden sind, sollten sich an die IHK Pfalz wenden. Die IHK
überprüft die Formulare auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz und
leitet die notwendigen Verfahren ein. Hierzu arbeitet sie ständig
mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
zusammen.
Ihr Ansprechpartner für den Bezug des Flyers und bei Fragen zum
Adressbuchschwindel ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621-5904-2020,
heiko.lenz@pfalz.ihk24.de
Der Flyer steht zum Download bereit unter www.pfalz.ihk24.de,
Dokument-Nr. 131633.
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse
04.04.2014
Handy Diebstahl: Tipps, um sich zu schützen
In Rheinland Pfalz steigen Handy Diebstähle kontinuierlich
an. Besonders beliebt bei Tätern sind Orte, an denen sich größere
Menschenmengen aufhalten, wie zum Beispiel Lokalitäten, Clubs, Bars
oder Restaurants, aber auch Einkaufszentren, Festivals, Konzerte
und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Da in der Pfalz die Weinfeste nun wieder anfangen, wendet sich
die Polizei an die Bevölkerung mit folgenden Tipps.
Tipps im Vorfeld:
- Tragen Sie ihr Handy nach Möglichkeit in verschlossenen
Innentaschen oder zumindest eng am Körper! Vermeiden Sie nach
Möglichkeit enges Gedränge und lassen Sie sich nicht ablenken.
Geben Sie potentiellen Dieben und Räubern keinen Anreiz, indem Sie
das Handy im Café, Restaurant oder bei einem Weinfest auf den Tisch
legen.
- Ein wichtiger Schutz vor fremdem Zugriff ist der
Sperrbildschirm. Im Falle des Diebstahls ist dieser die erste Hürde
des Diebs und hindert ihn erst einmal daran, die Daten auf dem
Gerät einzusehen. Den Sperrbildschirm findet man in den
Systemeinstellungen.
- Wenn der Dieb die SIM Karte aus dem Gerät entfernt, um dem
Besitzer die Möglichkeit zu nehmen, die eigene Nummer anzurufen,
gibt es verschiedene Apps, mit denen man einen SIM Kartentausch
erkennt, indem das Handy eine SMS an eine vordefinierte Nummer
schickt.
- Es gibt auch Apps, mit denen man aus der Ferne das Handy orten,
sperren oder auch Anrufe und SMS weiterleiten kann.
Tipps nach einem Handy Diebstahl:
1. Damit der Dieb keinen Unfug anstellt und die
Handyrechnung in die Höhe treibt, sollte die SIM-Karte beim
Netzbetreiber sofort gesperrt werden und eine Ersatzkarte
angefordert werden.
2. Zudem sollte sofort Anzeige bei der Polizei
erstattet werden. Hierzu ist es wichtig, die genaue
Modellbezeichnung sowie die IMEI-Nummer des Handys parat zu haben.
IMEI steht für “International Mobile Equipment Identity” und ist
die Seriennummer des Geräts. Die IMEI-Nummer steht auf dem
Aufkleber am Handy-Karton oder unter dem Akku oder lässt sich bei
jedem Handy mit der Kurzwahl *#06# anzeigen. Diese Seriennummer ist
eindeutig dem Smartphone zugeordnet und erscheint beispielsweise
bei App-Käufen über iTunes. Da hier auch die IP-Adresse des Nutzers
mitgesendet wird, kann die Polizei das gestohlene Gerät so
orten.
Bei Fragen können sich die Bürger gerne an die Zentrale
Prävention, Bismarckstraße 116, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 /
963-2510 wenden oder an jede andere Polizeidienststelle.
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Prävention / Sachbereich 15
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Bismarckstraße 116
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon : 0621 / 963-2520
beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de
18.03.2014
Energieagentur Rheinland-Pfalz eröffnet Regionalbüro Vorderpfalz in Ludwigshafen
Erste Anlaufstelle und Plattform für die
Energiewende-Akteure in der Region
Kaiserslautern- Die Energiewende gelingt
nur gemeinsam mit den Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und
Bürgern vor Ort. Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser hat heute das
Regionalbüro der Energieagentur Rheinland-Pfalz für die Region
Vorderpfalz am Standort Ludwigshafen eröffnet. Von hier aus werden
lokale und regionale Aktivitäten in der Region unterstützt und
koordiniert sowie bei Bedarf neue Möglichkeiten entwickelt, die
Energiewende gemeinsam voranzubringen. Die Mitarbeiter des
Regionalbüros arbeiten eng mit allen regionalen Akteuren zusammen,
so zum Beispiel mit den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen,
den Wirtschaftsförderern, Kammern, kommunalen Klimaschutzmanagern
und Bürgerenergiegenossenschaften.
Energiewende braucht gemeinsames Engagement – vor Ort,
in den Regionen und landesweit
„Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in
Rheinland-Pfalz wollen die Energiewende mitgestalten und
voranbringen. Um die vielen Beteiligten an dieser riesigen
Zukunftsaufgabe an einen Tisch zu bringen und so das Engagement vor
Ort noch weiter zu entwickeln, brauchen wir die Energieagentur
Rheinland-Pfalz mit ihren Regionalbüros. Sie schafft über das ganze
Land hinweg Informations- und Vernetzungspunkte für Bürgerinnen und
Bürger, Kommunen und Unternehmer. Das ist ein wichtiger Beitrag,
damit das Projekt Energiewende in Rheinland-Pfalz gelingt“, so
Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser bei der Eröffnung des
Regionalbüros in Ludwigshafen.
Erste Anlaufstelle und Plattform für die
Energiewende-Akteure in der Region
Die Landesenergieagentur schließt mit ihrem Regionalbüro eine
Informationslücke zwischen den zahlreichen engagierten Akteuren in
der Region Vorderpfalz auf allen Ebenen. Dazu Landrat Clemens
Körner (Rhein-Pfalz-Kreis): „Um die Energiewende zu meistern, ist
eine Kooperation aller Kräfte notwendig. Es ist nicht unsere
Aufgabe, das Rad neu zu erfinden, sondern gemeinsam an den Zielen
des Klimaschutzes zu arbeiten. Vom Regionalbüro Vorderpfalz wünsche
ich mir für alle beteiligten Gebietskörperschaften fachliche
Hilfestellung und Impulse, um diese Ziele zu erreichen. Ich bin
überzeugt davon, dass wir – wenn wir den konstruktiven Dialog mit
der Energieagentur pflegen – Nutzen daraus ziehen, und gemeinsam
die Ziele des Klimaschutzes auch schneller erreichen werden.“
Klaus Dillinger, Beigeordneter der Stadt Ludwigshafen, wies auf
die lange Tradition des Klimaschutzes in Ludwigshafen hin. „Seit
2001 die Energieeffizienzagentur Rhein-Neckar gGmbh gegründet
wurde, hat sich bereits viel bewegt. Hier in Ludwigshafen haben wir
einen Klimaschutzbeauftragten ernannt, das Klimaschutzkonzept
aufgestellt und zweimal Klimawochen durchgeführt. Mit der Eröffnung
des Regionalbüros Vorderpfalz der Energieagentur wird ein weiterer
wichtiger Schritt in Sachen Klimaschutz und Energiewende getan.
Bereits bestehende Netzwerke werden miteinander verflochten,
verstärkt und noch besser vernetzt. Ich freue mich auf die
Zusammenarbeit der verschiedenen Kommunen und Institutionen in
diesem großen Kompetenznetzwerk.“
Konkreten Nutzen schaffen, Doppelstrukturen
vermeiden
Synergien aufzubauen, die sich die Akteure vor Ort von „ihrem“
Regionalbüro erwarten, und sie konkret nutzbar zu machen, ist
Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Regionalbüros,
erläutert Christina Kaltenegger, Geschäftsführerin der
Energieagentur Rheinland- Pfalz. Dafür ist die Energieagentur gut
aufgestellt: „Im Unterschied zu vielen anderen Akteuren der
Energiewende ist es Aufgabe der Energieagentur, das große
gesamtgesellschaftliche Projekt Energiewende themenübergreifend, in
allen ihren Dimensionen – von Erneuerbaren Energien über Einsparung
hin zu Effizienz – und interdisziplinär zu betrachten. Daraus
ergeben sich auch für unsere Gesprächs- und Projektpartner vor Ort
wertvolle Anregungen für die eigene Arbeit, unabhängig davon, ob es
sich um Kommunen, Unternehmen, Initiativen oder engagierte
Bürgerinnen und Bürger handelt.“ Doppelstrukturen entstehen dadurch
nicht.
Kooperation und Vernetzung in der Region
Mit der offiziellen Eröffnung beginnt der Alltag im
Regionalbüro: Erste Abstimmungsgespräche mit Verwaltungsspitzen,
Experten, Verbänden und Unternehmen aus der Region finden derzeit
statt, erste Aktivitäten des Regionalbüros sind in Planung. So ist
mit Kooperationspartnern aus der Region ein Strategieworkshop zu
„Perspektiven der Entwicklung des Stromnetzes und der
Stromspeicherung in der Rhein-Neckar-Region“ ebenso angedacht wie
eine Informationsveranstaltung zu neuen Geschäftsmodellen der
Solarenergienutzung nach dem neuen EEG für Akteure der
Wohnungswirtschaft und der Verwaltung. Einen besonderen Fokus wird
das Regionalbüro Vorderpfalz auf das Thema interkommunale
Kooperation legen.
Marktunabhängig, anbieterneutral
Die Regionalbüros werden ebenso wie die Landesenergieagentur
keine eigenen Beratungsangebote am Markt platzieren. Die
Energieagentur Rheinland-Pfalz arbeitet marktneutral. Sie wirkt
darauf hin, dass die am Markt befindlichen Beratungsleistungen etwa
durch Ingenieure, Architekten und Energieberater verstärkt in
Anspruch genommen werden.
Landesenergieagentur und Regionalbüros
Landesweite Netzwerke, inhaltliche Informationsangebote zu
Themen wie beispielsweise Technologien Erneuerbarer Energien,
Angebote für Kommunen, Unternehmen, Bildungsträger sowie
entsprechende Kommunikationsangebote werden von den Mitarbeitern
der Landesenergieagentur in Kaiserslautern zentral erarbeitet. Die
Regionalbüros vermitteln diese Angebote an ihre jeweiligen
Zielgruppen vor Ort und entwickeln sie gemeinsam weiter, jeweils
angepasst an die Gegebenheiten vor Ort. Erfahrungen, die aus dieser
Arbeit entstehen, können dann wiederum über die
Landesenergieagentur mit den anderen Regionen geteilt werden.
Standorte, Finanzierung
Die finanzielle Ausstattung aller neun Regionalbüros erfolgt
über die Energieagentur Rheinland- Pfalz, finanziert über
Projektmittel des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
und Landesplanung. Die Aufwendungen für die Errichtung aller
Regionalbüros im Land belaufen sich für das Jahr 2014 auf insgesamt
rund 2,5 Millionen Euro (Personal-, Sachkosten).
Aktuelle Informationen aus dem Regionalbüro Vorderpfalz sind
online verfügbar: www.energieagentur.rlp.de/vorderpfalz
Das Regionalbüro Vorderpfalz ist wie folgt zu erreichen:
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Stefan Kopf: stefan.kopf@energieagentur.rlp.de
Bernd Lämmlin: bernd.laemmlin@energieagentur.rlp.de
c/o TechnologieZentrum Ludwigshafen
Donnersbergweg 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621 – 595730-36 bzw. -37
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, Presse
11.03.2014
EU-Vergaberichtlinie ermöglicht Gestaltungsspielräume
Rotes Kreuz: Notfallrettung und qualifizierter
Krankentransport als medizinisches Hilfeleistungssystem bleiben als
Einheit erhalten
Mainz- Das rheinland-pfälzische Rote
Kreuz begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat der
Europäischen Union der Sonderstellung des Rettungsdienstes
(Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) mittels der
jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie zur Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen Rechnung getragen hat.
„Die neue EU-Vergaberichtlinie mit den darin
niedergelegten Handlungsspielräumen ermöglicht uns, das bewährte
Rettungsdienstsystem in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zu erhalten,“
erläutert der DRK-Landesgeschäftsführer Norbert Albrecht. Albrecht
bietet dafür die Mitwirkung des Roten Kreuzes an und plädiert, die
Krankenkassen als die wesentlichen Kostenträger an den
Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
„Es darf zum Wohle der Bevölkerung kein Stillstand
bei der stetigen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes entstehen,
vor allem bezüglich des personellen, organisatorischen und
strukturellen Rahmens von Leitstellen und der baulichen
Unterbringung von Rettungswachen,“ fordert Albrecht.
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische
Parlament und die EU-Kommission hatten sich im Sommer 2013 auf
"finale Kompromisse" für die neue EU-Vergaberechtsreform geeinigt.
Danach sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als
medizinische Hilfeleistung von der Ausschreibungsverpflichtung
ausgenommen, was der Forderung des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums entspricht.
Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband
Rheinland-Pfalz e.V., Presse
15.01.2014
Polizei warnt vor bettelnden Kinderbanden aus dem Morgenland
München (dpo)
- Die Polizei rät in diesen Tagen zu erhöhter
Vorsicht beim Öffnen der Haustüre steht (Satire
aus der Postillon)
Offenbar gut organisierte Kinderbanden ziehen seit dem 25.
Dezember kreuz und quer durch Deutschland, Österreich und die
Schweiz und versuchen unter Nennung fadenscheiniger Gründe, Bargeld
zu erhaschen. Die kleinen Trickbetrüger arbeiten stets zu dritt und
sind leicht an ihrer bunten orientalisch anmutenden Kleidung zu
erkennen.
Die kriminellen Trios geben sich als "Könige", manchmal auch als
"Weise aus dem Morgenland" aus und werden in der Regel unauffällig
von einem Erwachsenen beobachtet. Dieser soll vermutlich
verhindern, dass sich die Kinder, die meist erstaunlich gut Deutsch
sprechen, bei ihren Gaunereien selbst bereichern. Obwohl die
Kinderbanden manchmal auch Lebensmittel annehmen, ist ihr
Hauptaugenmerk auf finanzielle "Spenden" gerichtet, die angeblich
einem "guten Zwecke" dienen sollen.
Um ihre
Opfer in Sicherheit zu wiegen, scheuen die Kinder trotz ihres
offensichtlich muslimischen Migrationshintergrunds nicht einmal
davor zurück, christliche Lieder zu singen und Gedichte aufzusagen.
Aus nicht näher bekannten Gründen befindet sich in jeder Gruppe ein
"Mohr" mit kitschig bunter Kopfbedeckung. Ein weiteres Kind führt
einen bedrohlichen Schlagstock mit gefährlichen Spitzen mit
sich.
Es wird dringend davon abgeraten, eventuell angebotene Drogen, wie
die oft mitgeführte Myrrhe, anzunehmen.
Ein Sprecher der CSU wies darauf hin, dass sich die jüngst
geäußerten Warnungen vor der Überschwemmung Deutschlands durch
hilfesuchende "Armutsmigranten" noch schneller als berechtigt
herausstellen, als man vermutet habe. Gerade in Bayern liegt nach
statistischen Erhebungen ein Schwerpunkt dieser organisierten
Kriminalität.
Auch nach einem erfolgreich abgewehrtem Besuch rät die Polizei,
Hauswände auf eingeritzte Runen oder Kreideschmierereien,
sogenannte Gaunerzinken, zu überprüfen. Oft lassen sich Zahlen und
Buchstaben wie 20*C+M+B*14 ("Cleptis Mansio
Beneficiaria" = "Dieben als Wohltat geltendes Haus")
erkennen, die Einbrechern das ganze Jahr über als einladender
Hinweis dienen. Derartige Kritzeleien sollten sicherheitshalber
umgehend entfernt werden.
Übernommen aus: "Der Postillon" fhe, ssi, aoe; Foto rechts: ©
Brigitte Bonaposta - Fotolia.com
07.01.2014